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Nützliche Information zur Kaufabwicklung von Immobilien in Spanien

An dieser Stelle möchten wir Ihnen den Ablauf eines Immobilienkaufes einmal im Detail darstellen. Sie werden bemerken, dass der Kauf einer Immobile in Spanien gar nicht so kompliziert ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dennoch muß in allen Punkten sehr sorgfältig vorgegangen werden. Deswegen begleiten wir Sie gerne durch den gesamten Ablauf und stehen Ihnen an jedem Punkt mit unseren Kenntnissen und unserer Erfahrung zur Verfügung.

Vor dem eigentlichen Kauf ...
... müssen Sie die Identifizierungsnummer für Ausländer (N.I.E. =Número de Identificación de Extranjeros)
beantragen. Sie wird von der spanischen Nationalpolizei vergeben. Eine solche Nummer braucht jeder Nicht-Spanier, der in Spanien in irgendeiner Weise geschäftlich tätig werden möchte. Darunter fällt auch der Erwerb von Immobilien. Notarielle Beurkundungen, Begleichung von Grunderwerbssteuer etc. sind ohne diese Nummer nicht möglich.

Sinnvoll ist ebenfalls, rechtzeitig ein Konto bei einer spanischen Bank zu eröffnen. Dieses Konto dient zunächst dazu, die Kaufsumme bis zum Notartermin verfügbar zu halten. Später können dann alle laufenden Kosten wie Strom, Wasser, Telefonrechnungen u.a.m. über dieses Konto erfolgen. Auch über eine eventuell benötigte Hypothek sollte man mit spanischen Banken möglichst schon im Vorfeld verhandeln.

1. Schritt:
Ist eine Immobilie gefunden, die Sie erwerben möchten, sind zunächst an Hand der "nota simple", des Grundbuchauszuges, den man bei dem Grundbuchamt der jeweiligen Gemeinde erhält, die Eigentumsverhältnisse und Lastenfreiheit zu klären sowie bei der Gemeinde die aktuellen Bebauungspläne zu überprüfen.

2. Schritt:
Dann wird zunächst ein privater Kaufvertrag geschlossen (contrado privado de compraventa). Bei der Unterschrift wird eine Anzahlung des Kaufpreises fällig, üblicherweise 10% der Gesamtverkaufssumme.

3. Schritt:
Damit Ihre Immobilie abschließend auch im Grundbuch eingetragen werden kann, folgt die "escritura publica", der notarieller Kaufvertrag. Er wird vor einem spanischen Notar geschlossen. Dieser ist von Gesetzes wegen verpflichtet, vor der Beurkundung seinerseits Grundbucheinsicht zu nehmen. Dazu wird erneut ein Grundbuchauszug, eine "nota simple", beantragt. Das Grundbuchamt muß bis spätestens drei Tagen nach der Anfrage des Notars Auskunft erteilen. Umgekehrt muß der Notar das Grundbuchamt unmittelbar am Tag der Beurkundung vom Eigentumswechsel informieren. Geht die Urkundenausfertigung innerhalb 10 Tagen beim Grundbuchamt ein, so hat die Mitteilung das Notars rangwahrende Wirkung. Der Kaufvorgang ist hiermit abgeschlossen.

Anfallende Gesamtnebenkosten:

Kaufkosten, Steuern und Maklerprovision.
Neben dem Kaufpreis sind die Notargebühren, die Grunderwerbssteuer, sowie die Gebühren beim Grundbuchamt zu entrichten, diese betragen etwa 10% von dem in der Escritura eingetragenem Wert. Unsere Maklerprovision, von Seiten des Käufers, beträgt 2,5% auf die Gesamtverkaufssumme.

Die laufende Grundsteuer ist jährlich bis Ende November zu entrichten, die Höhe hängt vom Katasterwert (zwischen 0,4 und 0,8 % je nach Objektart) ab. Bei einem Wert von z.B. 37.000 € waren dies im Jahre 2004 ca. 166 € an Grundsteuern.

 

Die anfallenden Nebenkosten haben wir exemplarisch, bezogen auf einen Kaufpreis von € 150.000,- für eine Wohnimmobilie aus 2. Hand, zusammengestellt:


Notarkosten (0,8%) = 1.200,00 Euro
Grunderwerbsteuer (7 %) = 10.500 Euro
Steuern auf öff. Beurkundung (AJD 1,5%) = 2.250,00 Euro
Grundbucheintragung (0,5%) = 750,00 Euro
Maklerprovision(2,5%): 3.750 Euro

Gesamtkosten: 18.450,00 Euro

Abgaben und Unterhaltskosten:

* IBI - jährliche Grundsteuer.
* Eigentümerumlage (vielfach auch bei Häusern in Wohnanlagen)
* Hausrat-, Einbruch-, Wasserschadenversicherung
* Stromverbrauch (üblicherweise ca. 36,-- €/Monat)
* Wasserverbrauch (üblicherweise ca. 25,-- €/Monat)

 

 

Bis zur Schlüsselübergabe und für die Zeit danach bieten wir Ihnen folgenden Service:

- Deutschsprachige Betreuung

- Notarielle Abwicklung

- Abwicklung aller erforderlichen Bankangelegenheiten und Behördengänge

- Übersetzungsservice Deutsch - Spanisch - Englisch.

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