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dieser Stelle möchten wir Ihnen den Ablauf eines Immobilienkaufes einmal
im Detail darstellen. Sie werden bemerken, dass der Kauf einer Immobile in Spanien
gar nicht so kompliziert ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dennoch
muß in allen Punkten sehr sorgfältig vorgegangen werden. Deswegen begleiten
wir Sie gerne durch den gesamten Ablauf und stehen Ihnen an jedem Punkt mit unseren
Kenntnissen und unserer Erfahrung zur Verfügung. Vor
dem eigentlichen Kauf ... ... müssen Sie die Identifizierungsnummer
für Ausländer (N.I.E. =Número de Identificación
de Extranjeros)
beantragen. Sie wird von der spanischen Nationalpolizei vergeben. Eine solche
Nummer braucht jeder Nicht-Spanier, der in Spanien in irgendeiner Weise geschäftlich
tätig werden möchte. Darunter fällt auch der Erwerb von Immobilien.
Notarielle Beurkundungen, Begleichung von Grunderwerbssteuer etc. sind ohne diese
Nummer nicht möglich. Sinnvoll
ist ebenfalls, rechtzeitig ein Konto bei einer spanischen Bank zu eröffnen.
Dieses Konto dient zunächst dazu, die Kaufsumme bis zum Notartermin verfügbar
zu halten. Später können dann alle laufenden Kosten wie Strom, Wasser,
Telefonrechnungen u.a.m. über dieses Konto erfolgen. Auch über eine
eventuell benötigte Hypothek sollte man mit spanischen Banken möglichst
schon im Vorfeld verhandeln. 1.
Schritt: Ist eine Immobilie gefunden, die Sie erwerben möchten, sind
zunächst an Hand der "nota simple", des Grundbuchauszuges, den
man bei dem Grundbuchamt der jeweiligen Gemeinde erhält, die Eigentumsverhältnisse
und Lastenfreiheit zu klären sowie bei der Gemeinde die aktuellen Bebauungspläne
zu überprüfen. 2.
Schritt: Dann wird zunächst ein privater Kaufvertrag geschlossen
(contrado privado de compraventa). Bei der Unterschrift wird eine Anzahlung
des Kaufpreises fällig, üblicherweise 10% der Gesamtverkaufssumme. 3.
Schritt: Damit Ihre Immobilie abschließend auch im Grundbuch eingetragen
werden kann, folgt die "escritura publica", der notarieller Kaufvertrag.
Er wird vor einem spanischen Notar geschlossen. Dieser ist von Gesetzes wegen
verpflichtet, vor der Beurkundung seinerseits Grundbucheinsicht zu nehmen. Dazu
wird erneut ein Grundbuchauszug, eine "nota simple", beantragt.
Das Grundbuchamt muß bis spätestens drei Tagen nach der Anfrage des
Notars Auskunft erteilen. Umgekehrt muß der Notar das Grundbuchamt unmittelbar
am Tag der Beurkundung vom Eigentumswechsel informieren. Geht die Urkundenausfertigung
innerhalb 10 Tagen beim Grundbuchamt ein, so hat die Mitteilung das Notars rangwahrende
Wirkung. Der Kaufvorgang ist hiermit abgeschlossen. Anfallende
Gesamtnebenkosten: Kaufkosten,
Steuern und Maklerprovision. Neben dem Kaufpreis sind die Notargebühren,
die Grunderwerbssteuer, sowie die Gebühren beim Grundbuchamt zu entrichten,
diese betragen etwa 10% von dem in der Escritura eingetragenem Wert. Unsere Maklerprovision,
von Seiten des Käufers, beträgt 2,5% auf die Gesamtverkaufssumme. Die
laufende Grundsteuer ist jährlich bis Ende November zu entrichten, die Höhe
hängt vom Katasterwert (zwischen 0,4 und 0,8 % je nach Objektart) ab. Bei
einem Wert von z.B. 37.000 € waren dies im Jahre 2004 ca. 166 € an Grundsteuern.
| Die
anfallenden Nebenkosten haben wir exemplarisch, bezogen auf einen Kaufpreis von
€ 150.000,- für eine Wohnimmobilie aus 2. Hand, zusammengestellt:
Notarkosten (0,8%)
= 1.200,00 Euro Grunderwerbsteuer (7 %) = 10.500 Euro Steuern auf öff.
Beurkundung (AJD 1,5%) = 2.250,00 Euro Grundbucheintragung (0,5%) = 750,00
Euro Maklerprovision(2,5%): 3.750 Euro
Gesamtkosten:
18.450,00 Euro Abgaben
und Unterhaltskosten: *
IBI - jährliche Grundsteuer. * Eigentümerumlage (vielfach auch bei
Häusern in Wohnanlagen) * Hausrat-, Einbruch-, Wasserschadenversicherung
* Stromverbrauch (üblicherweise ca. 36,-- €/Monat) * Wasserverbrauch
(üblicherweise ca. 25,-- €/Monat) |
Bis
zur Schlüsselübergabe und für die Zeit danach bieten wir Ihnen folgenden Service: -
Deutschsprachige Betreuung -
Notarielle Abwicklung -
Abwicklung aller erforderlichen Bankangelegenheiten und Behördengänge -
Übersetzungsservice Deutsch - Spanisch - Englisch.
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